Hoffenheim: Gebühr, keine Strafe

Durch die Zahlung einer lächerlich geringen Gebühr von 75.000 Euro (sowas zahlt Hoffenheim aus dem Groschenfach seiner Portokasse) ist es dem Baden-Württemberger Projekt gelungen, eine Strafe für das Doping-Vergehen, die auch eine Strafe wäre, abzuwenden. Weder wurden die betroffenen Spieler Ibertsberger und Janker, wie in anderen Ländern in vergleichbaren Fällen geschehen, mit einer langen Sperre versehen, noch gab es den erwarteten Punktabzug.

Der eigentliche Skandal liegt aber in der Begründung, die das Sportgericht des DFB ablieferte, um diese gezielte Bagatellisierung des Vorgangs schönzureden: “Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen vorliegt” sagte der Vorsitzende Hans E. Lorenz.

Das muss man mir erklären. In der ganzen Sache geht es darum, dass die beiden Hoffenheimer Spieler zehn Minuten ungestört und unbeobachtet waren, bevor sie sich herabliessen, bei der Doping-Probe zu erscheinen. Zehn Minuten, die in der Welt des Dopings und der Vertuschung von Doping nicht eine Welt bedeuten, sondern eine ganze Galaxie. Wie also kann das Sportgericht beweisen, daß es in diesen zehn Minuten zu keinem Sportbetrug und zu keiner Vertuschung kam?

Dem DFB scheint es offenbar egal zu sein, daß sich der Verdacht der Kungelei mit dem neuen schicken Pferd im Stall immer mehr verbreitet. Oder er setzt darauf, mittels Kommunikationsherrschaft Kritik und Zweifel wegzubügeln.

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