Es ist gekommen, wie erwartet, weshalb Empörung sich nicht so recht einstellen möchte – dabei wäre sie ganz und gar angebracht.
Das Sportgericht des DFB hat heute die Strafen für die Kölner Spieler Mato Jajalo und Lukas Podolski bekannt gegeben, die beide im Spiel gegen Hertha BSC am vergangenen Samstag von Schiedsrichter Winkmann des Feldes verwiesen wurden.
Und während man über Jajalos Hinausstellung diskutieren könnte – die Entscheidung an sich ist vertretbar, im Kontext der Spielleitung Winkmanns bis zu dieser 66. Minute allerdings vollkommen deplaziert und unangemessen – möchte eigentlich niemand über die Fehleinschätzung Winkmanns hinsichtlich Podolskis roter Karte diskutieren. Nicht einmal Levan Kobiashwilli, angebliches Opfer einer von Winkmanns Assistenten erfundenen Attacke Podolskis, teilt dessen einsame Auffassung, der Kölner habe eine Tätlichkeit begangen.
Die Sache ist also sehr eindeutig: Podolski hat keine bestrafungswürdige Tat begangen, ist unschuldig. Nichtsdestotrotz hat das Sportgericht des DFB Lukas Podolski für ein Spiel gesperrt, Mato Jajalo mit der für ein “einfaches Foul” (also im Gegensatz zu Tätlichkeiten, Schiedsrichterbeleidigungen o.ä.) Höchststrafe von drei Spielen.
Wie anfänglich gesagt: Legt man den üblichen Umgang des DFB mit solchen Fällen zugrunde, gibt es hier keinen Skandal. Bis auf zwei Ausnahmen (Sergej Barbarez, 2001, Hasan Salihamidzic, 2003) folgte bislang auf einen Platzverweis immer mindestens eine Sperre von einem Spiel. “Automatische Sperre” nennt sich diese Praxis und hat mit einem demokratischen Rechtsverständnis nichts zu tun, da sie vorsieht, dass ein von der Exekutive (hier: der Schiedsrichter) zu Unrecht bestrafter Unschuldiger auch von der Judikative (hier: das Sportgericht des DFB) bestraft wird. Automatisch.
Grund für diese hanebüchene Praxis soll vorgeblich der Schutz des Schiedsrichters und seiner Autorität sein: Eine vom Schiedsrichter getroffene Entscheidung kann und will der DFB nicht rückgängig machen, selbst wenn sie offensichtlich falsch ist. So soll der Schiedsrichter und seine Entscheidungsgewalt gestärkt werden. Tatsächlich passiert das Gegenteil: Denn nur dann, wenn der Schiedsrichter hinterher in seinem Spielbericht zugibt, einen Fehler begangen zu haben, fühlt sich der DFB berechtigt, auf eine Sperre zu verzichten, also den Irrtum des Spielleiters auch seinerseits zuzugeben. Schiedsrichter aber sind fehlbar, wie auch alle anderen Teilnehmer des Spiels, ob aktiv auf dem Rasen oder passiv auf den Rängen und / oder in den Blogs und das ist Teil des Spiels. Die Spielleiter zu stärken hieße eben nicht, ihre Fehler zu deckeln, zu vertuschen und wegzulügen. Aber genau dies tut der DFB und das mit voller Absicht und sehenden Auges. “Tatverdächtiger, sie sind erwiesenermaßen unschuldig, wir bestrafen sie trotzdem, um nicht zugeben zu müssen, dass unser Schiedsrichter einen Fehler gemacht hat.”
Was der DFB also mit dieser unglückseligen Praxis vermittelt ist, dass Wahrheit sich nicht lohnt und Unschuld unwichtig ist. Eine Haltung, die dem vom DFB selbst vermittelten Image natürlich diametral gegenübersteht.
Noch aber besteht Hoffnung für einen Einsatz Podolskis im nächsten Spiel, der 1. FC Köln hat Einspruch eingelegt. Zu erwarten ist die Kehrtwende des DFB-Sportgerichtes nicht, deshalb – und weil es mir hier nicht nur um den Fall Podolski geht, sondern um die völlig absurde Vorgehensweise einer von der Schuld unabhängigen automatischen Strafe – kann man nur hoffen, dass der DFB möglichst bald zu Vernunft und einem Rechtsverständnis, das diesen Namen auch verdient, findet und dieses willkürliche Gebahren in der Rechtssprechung abschafft.