Das krude Rechtsverständnis des DFB

Es ist gekommen, wie erwartet, weshalb Empörung sich nicht so recht einstellen möchte – dabei wäre sie ganz und gar angebracht.
Das Sportgericht des DFB hat heute die Strafen für die Kölner Spieler Mato Jajalo und Lukas Podolski bekannt gegeben, die beide im Spiel gegen Hertha BSC am vergangenen Samstag von Schiedsrichter Winkmann des Feldes verwiesen wurden.
Und während man über Jajalos Hinausstellung diskutieren könnte – die Entscheidung an sich ist vertretbar, im Kontext der Spielleitung Winkmanns bis zu dieser 66. Minute allerdings vollkommen deplaziert und unangemessen – möchte eigentlich niemand über die Fehleinschätzung Winkmanns hinsichtlich Podolskis roter Karte diskutieren. Nicht einmal Levan Kobiashwilli, angebliches Opfer einer von Winkmanns Assistenten erfundenen Attacke Podolskis, teilt dessen einsame Auffassung, der Kölner habe eine Tätlichkeit begangen.
Die Sache ist also sehr eindeutig: Podolski hat keine bestrafungswürdige Tat begangen, ist unschuldig. Nichtsdestotrotz hat das Sportgericht des DFB Lukas Podolski für ein Spiel gesperrt, Mato Jajalo mit der für ein “einfaches Foul” (also im Gegensatz zu Tätlichkeiten, Schiedsrichterbeleidigungen o.ä.) Höchststrafe von drei Spielen.
Wie anfänglich gesagt: Legt man den üblichen Umgang des DFB mit solchen Fällen zugrunde, gibt es hier keinen Skandal. Bis auf zwei Ausnahmen (Sergej Barbarez, 2001, Hasan Salihamidzic, 2003) folgte bislang auf einen Platzverweis immer mindestens eine Sperre von einem Spiel. “Automatische Sperre” nennt sich diese Praxis und hat mit einem demokratischen Rechtsverständnis nichts zu tun, da sie vorsieht, dass ein von der Exekutive (hier: der Schiedsrichter) zu Unrecht bestrafter Unschuldiger auch von der Judikative (hier: das Sportgericht des DFB) bestraft wird. Automatisch.
Grund für diese hanebüchene Praxis soll vorgeblich der Schutz des Schiedsrichters und seiner Autorität sein: Eine vom Schiedsrichter getroffene Entscheidung kann und will der DFB nicht rückgängig machen, selbst wenn sie offensichtlich falsch ist. So soll der Schiedsrichter und seine Entscheidungsgewalt gestärkt werden. Tatsächlich passiert das Gegenteil: Denn nur dann, wenn der Schiedsrichter hinterher in seinem Spielbericht zugibt, einen Fehler begangen zu haben, fühlt sich der DFB berechtigt, auf eine Sperre zu verzichten, also den Irrtum des Spielleiters auch seinerseits zuzugeben. Schiedsrichter aber sind fehlbar, wie auch alle anderen Teilnehmer des Spiels, ob aktiv auf dem Rasen oder passiv auf den Rängen und / oder in den Blogs und das ist Teil des Spiels. Die Spielleiter zu stärken hieße eben nicht, ihre Fehler zu deckeln, zu vertuschen und wegzulügen. Aber genau dies tut der DFB und das mit voller Absicht und sehenden Auges. “Tatverdächtiger, sie sind erwiesenermaßen unschuldig, wir bestrafen sie trotzdem, um nicht zugeben zu müssen, dass unser Schiedsrichter einen Fehler gemacht hat.”
Was der DFB also mit dieser unglückseligen Praxis vermittelt ist, dass Wahrheit sich nicht lohnt und Unschuld unwichtig ist. Eine Haltung, die dem vom DFB selbst vermittelten Image natürlich diametral gegenübersteht.
Noch aber besteht Hoffnung für einen Einsatz Podolskis im nächsten Spiel, der 1. FC Köln hat Einspruch eingelegt. Zu erwarten ist die Kehrtwende des DFB-Sportgerichtes nicht, deshalb – und weil es mir hier nicht nur um den Fall Podolski geht, sondern um die völlig absurde Vorgehensweise einer von der Schuld unabhängigen automatischen Strafe – kann man nur hoffen, dass der DFB möglichst bald zu Vernunft und einem Rechtsverständnis, das diesen Namen auch verdient, findet und dieses willkürliche Gebahren in der Rechtssprechung abschafft.

7 Antworten auf „Das krude Rechtsverständnis des DFB“

  1. Rechtsverständnis. So, wie Du es sagst, klingt es zwar unverständlich – aber “Schiedsrichter stärken” stimmt doch trotzdem. So, wie es jetzt ist, führt es im Einzelfall zu ungerechten Ergebnissen, da bin ich ganz bei Dir. Aber: Es führt zugleich zu einer Art “Rechtssicherheit” – auch wenn die nur lautet “Was der Schiedsrichter sagt, gilt und wird nicht revidiert.” Das ist schon auch eine Stärkung, meine ich.

    1. Hmm, nee, tut mir leid. Ich weiß ja, wie Du und auch der DFB es meinen. Die Unantastbarkeit der Schiedsrichterentscheidung als Stärkung seiner Autorität auf dem Platz. Und _auf_ dem Platz kann ich dieses Vorgehen ja auch ganz und gar nachvollziehen, einer der Gründe, weshalb ich gegen den Videobeweis und derlei bin.
      Aber mir geht es ja nicht um den Umgang mit der Entscheidung _auf_ dem Platz, sondern _nach_ dem Spiel. Und da wird durch die gängige Praxis Schiedsrichtern beigebracht, dass sie in ihren Spielberichten nur lügen müssen, um vom Sportgericht durch eine automatische Strafe bestätigt zu werden und allen anderen, dass Schuld und Unschuld keine Rolle spielen für eine Bestrafung, letztere also kausalitätslos im Raum schwebt. Beides bringt wiederum mir bei, dass ich den Schiedsrichter nicht ernst nehmen kann und auch nicht muss. Die Willkür belohnt ihn ja eh.

  2. Rechtsverständnis vs. Recht Ich frage mich in diesem Fall, ob man hier nicht einem höher zu wertendem Recht, nämlich dem deutschen Recht, argumentieren könnte.
    Der DFB hat sich schließlich dem deutschen Recht unterzuordnen. Und eine Spielsperre kommt ja sozusagen einem temporärem Berufsverbot gleich.
    Kann also der DFB trotz gegenteiliger Beweise eine Suspendierung aussprechen? Zu mal in diesem Fall der vermeintlich geschädigte (Kobuiashwilli) ja selbst keine Tat wahrgenommen hat? Der vermeintliche Zeuge sagt aus die Tat nicht gesehen zu haben, und das Opfer ist kein Opfer.
    Bedeutet also, man kann einen Verdacht aussprechen (XXX hat Dir dein Portemonnaie geklaut), das Vermeintliche Opfer verneint (“Nö, ich hab meine Geldbörse noch”) und der Verdächtige wird dennoch verurteilt (Der Zeuge hat irgendwas gesehen).
    Da weiß ich ja wie man unliebsame Kollegen los wird. Einfach was andichten, die werden auf jeden Fall verurteilt.

  3. Das Problem mit Poldis roter Karte wird sein, dass man für das, was er getan hat (aktiv in ein Rudel rein mit anschließedem Wegstoßen …) gelb vertreten kann. Der DFB wir einen Teufel tun, eine rote in eine gelbe umwandeln. Deswegen wirds sicher so bleiben. (das im gleichen Atemzug Kobiashwilli glatt rot statt gelb/rot hätte sehen müssen, steht auf nem anderen Blatt)

  4. Ich kann deinen Artikel voll und ganz unterschreiben, aber wer sich die grossen Sportvereine (DFB, FIFA, IOCetc.) mal genauer anschaut, wird schnell feststellen das sie gerne ihr eigenes Recht sprechen. Angeblich auch Demokratie vorleben, praktizieren sollen die aber bitte andere..

  5. Nimmt man für einen Moment die Logik des DFB an, wird tatsächlich die Position des Schiedsrichters gestärkt: Seine Entscheidung bleibt relevant – und sei sie auch nachweislich falsch. Was diese “Stärkung” nun bedeuten kann, wird ja gelegentlich u. a. in Wettskandalen deutlich.

    Tatsächlich ist dieser Anachronismus aber auf Dauer für die “Sache” des Fußballs gefährlich. In kaum einem anderen Bereich (auch in anderen Sportarten) ist diese gottähnliche Stellung eines einzigen Menschen derart unwiderruflich festgeschrieben. Der Rafati-Vorfall nimmt jetzt auch noch die Medien in der Pflicht, offensichtliche Fehlentscheidungen nicht mehr als solche zu bezeichnen, sondern mit Euphemismen zu verdecken und bei jeder unpassenden Gelegenheit auf die Schwierigkeiten des Moments hinzuweisen. Geschenkt.

    Wer eine Entlastung der Schiedsrichter will, ist für den Videobeweis. Jede Partei kann/darf diesen vielleicht 2x pro Spiel einfordern. Das bedeutet: Zu fast 100% 4 Fehlentscheidungen weniger. Und mehr gibt es selten.

    Zeit geht damit kaum verloren, weil die überflüssigen Diskussionen und Rudelbildungen wegfallen. Der Druck auf Schiedsrichter, die im ersten Augenblick falsch entschieden haben, wird abgemildert. Das zuweilen lächerliche Gehabe einiger Referees würde wegfallen. Die Willkür wäre wenn nicht abgeschafft, so doch reduziert. Ein veraltetes Festhalten an Fehlentscheidungen nur aus hierarchischen Gründen ist lächerlich. Dass man im 21. Jahrhundert überhaupt so etwas diskutieren muss, zeigt schon an, wie antiquiert die Vorstellungen der Funktionärskaste sind.

    1. Doppel-Nee. Zum einen scheint mein Verständnis von Stärkung und Nichtstärkung nicht deutlich geworden zu sein. Meines Erachtens ist es kein Zeichen von Stärke und dementsprechend auch keine Stärkung, wenn das Sportgericht falsche Entscheidungen – die im Rahmen einer von Menschen geführten Spielleitung nun einmal passieren – von denen alle wissen, dass sie falsch sind, als richtig adeln, um den Schiedsrichter zu schützen. Das vom DFB ausgesandte Signal ist, dass der Schiedsrichter offenbar so schwach ist, dass zu seiner “Stärkung” sogar das Recht gebeugt werden muss.

      Und natürlich ist mein Artikel beim besten Willen kein Plädoyer für den Videobeweis. Aus vielerlei Gründen, aber hier sei nur der angemerkt, dass es natürlich nicht das Ende der umstrittenen Entscheidungen wäre. Die rote Karte für Jajalo z.B. hat auch nach dem Studium der Fernsehbilder eine gespaltene Gemeinde zurückgelassen.

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